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Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf

Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dieses Sprichwort lässt sich auch auf die Spekulationsfrist und die Versteuerung von Gewinnen aus Immobilienverkäufen anwenden. Wer mit diesen Regeln vertraut ist, kann mit dem passenden Zeitpunkt für den Verkauf leicht mehrere tausend Euro an Steuern sparen. Der folgende Artikel beschäftigt sich eingehender mit diesem Thema.


Spekulationsfrist – Was ist das und wann endet dieser Zeitraum?

Das sogenannte private Veräußerungsgeschäft bildet den Ursprung der Spekulationsfrist. Gemeint ist damit ein Privatverkauf. Darunter fallen Aktien ebenso wie Häuser, Wohnungen und Grundstücke. Auf diese Verkäufe setzt der Staat die Spekulationsfrist fest.

Der Zeitraum beginnt ab dem Tag der Unterzeichnung eines notariell beglaubigten Kaufvertrags und endet genau zehn Jahre später. Erfolgt vor Ablauf dieser Frist ein Verkauf, müssen die erzielten Gewinne versteuert werden. Die Regeln sind so eindeutig, dass selbst nur wenige Tage vor dem Erreichen des Stichtags keine Ausnahme gelten.


Wie erfährt das Finanzamt vom Verkauf?

Das Finanzamt erhält bei privaten Immobiliengeschäften durch den Notar eine Benachrichtigung über den Verkauf. Der Steuerbescheid wird in der laufenden Spekulationsfrist auch ohne eigene Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt zugestellt. Besteuert wird jedoch nur der Gewinn. Um diese Summe zu erhalten, muss vom Verkaufserlös nur der ursprüngliche Kaufpreis abgezogen werden.


Warum hat der Staat die Spekulationsfrist eingeführt?

Die Intention des Staates liegt darin, Spekulationsgeschäfte durch die Zahlung von Steuern unattraktiver zu machen. Die reduzierte Gewinnspanne soll Investoren davon abhalten, den Kauf und Weiterverkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks als reines Geschäftsmodell zu betrachten. Mit diesem Vorgehen soll sich der künstlichen Verteuerung von Immobilien eine zusätzliche Hürde entgegenstellen.


Welche Sonderregelungen gilt es zu beachten?

Die Spekulationsfrist kann auch für Erben von Immobilien von Interesse sein. Liegt der Erwerb dieser Immobilie oder eines Grundstücks weniger als zehn Jahre zurück, wird bei einer sofortigen Veräußerung eine Steuer auf den Gewinn fällig. Der Staat sieht den Erben lediglich als Rechtsnachfolger und räumt den Erben nicht die gleichen Rechte eines Käufers ein.

Wird die Immobilie im Verkaufsjahr, sowie den zwei vorangegangenen Jahren selbst bewohnt oder es nicht selbst verschuldet hat, dass er die Immobilie nicht mehr nutzen kann, ist diese von der Spekulationssteuer befreit.


Tipps, um Steuern zu sparen

Ist ein Abwarten der Spekulationsfrist nicht möglich, gibt es dennoch Optionen, um die Steuerlast zu reduzieren. Ganz konkret gibt es derzeit vier Kategorien von Kosten, die legal zur Senkung des errechneten Gewinns herangezogen werden können. Dazu gehören:

– Veräußerungskosten wie die Beauftragung eines Maklers

– Notargebühren

Grunderwerbssteuer und Kosten für den Grundbucheintrag

– Handwerkerrechnungen für Modernisierungen.


Alle Angaben ohne Gewähr.

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