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To-Do-Liste: Was es beim Hausverkauf zu beachten gilt

Der Verkauf eines Hauses ist mit einer Vielzahl an Schritten und zeitlich voneinander abhängigen Abläufen verbunden. Handelt es sich um den ersten Verkauf, kann die Anzahl an Formalitäten schnell überwältigend wirken.

Die folgende To-Do-Liste mit 7 Punkten hilft den Verkäufern ebenso wie den beauftragten Maklern für die Immobilie schneller die ersten Interessenten zu finden.


1. Wichtige Unterlagen heraussuchen

Die meisten Hauseigentümer besitzen gleich mehrere Dokumente zum Hauskauf. Für potenzielle Käufer sind nur einige dieser Unterlagen von Interesse. Hierzu gehören zunächst:

– Grundriss
– Baugenehmigung
– Besitzverhältnisse des Grundstücks
– Angaben zum eventuell vorhandenen Denkmalschutz

Käufer haben von einer Immobilie, die als Zuhause oder Kapitalanlage dienen soll, eine exakte Vorstellung. Mögliche Beschränkungen durch Auflagen des Denkmalschutzamtes oder der Bau des Hauses auf einem Erbbaugrundstück sollten von Anfang an klar benannt sein.

Die Baugenehmigung vorzulegen ist ebenfalls wichtig, um zu wissen, welche Flächen als Wohn- und Nutzraum zur Verfügung stehen. Diese lückenlose Dokumentation gilt für die ursprüngliche Immobilie ebenso wie nach Fertigstellung erfolgte Anbauten.


2. Weitere Unterlagen, die für Käufer von Interesse sind

Der Kauf eines Hauses gehört zu den Ausgaben mit den höchsten Summen im Leben. Die meisten Käufer haben aus diesem Grund ein berechtigtes Interesse, mehr über die Historie eines Gebäudes zu erfahren. Von Interesse sind unter anderem.

– Rechnungen über Reparaturen
– Kaufrechnungen neuer Heizungen, Fenster oder Türen
– Aktuelle Mietverträge
– Höhe der jährlichen Grundsteuer
– Informationen zu lebenslangem Wohnrecht

Fachgerecht ausgeführte Reparaturen und Arbeiten am Haus stellen in den Augen einer Mehrheit von Käufern eine Wertsteigerung dar. Gleiches gilt für Heizanlagen oder Haustüren, die von renommierten Markenherstellern stammen.

Die Informationen über bestehende Mietverträge sind ebenfalls eine Grundvoraussetzung für den Verkauf, da der Käufer diese Verträge ebenso wie ein eventuell vorhandenes Wohnrecht übernehmen muss. Ein Verschleiern der Tatsachen kann als Täuschung gewertet werden und den Kauf rechtlich anfechtbar machen.


3. Formalitäten mit der Bank abklären

Ist die Immobilie derzeit noch mit einer Hypothek oder Grundschuld belastet, empfiehlt es sich vor dem Verkauf Kontakt mit dem Gläubiger aufzunehmen. Zum Großteil handelt es sich hierbei um eine Bank. Grundsätzlich sollte abgeklärt sein, wie die Restschuld beglichen werden soll, ob Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen und das Kreditinstitut eine Löschungsbewilligung im Rahmen des Kaufs unterstützt.

Nur davon auszugehen, dass die Bank mitspielt und den Verkäufer größtmöglich unterstützt, kann sich auch als Irrglaube herausstellen.


4. Mieter oder Menschen mit Wohnrecht ansprechen

Ein Verkauf kann aus mehreren Motivationen heraus entschieden werden. Leben Mieter oder Menschen, die ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht in der Immobilie besitzen, ist es empfehlenswert schon vorab das Gespräch zu suchen. Mitunter macht es sich auch bezahlt, diesen Personen ein Vorverkaufsrecht einzuräumen.

Als durchschnittlicher Zeitraum für eine Entscheidung sind Zeiträume bis zu vier Wochen nicht ungewöhnlich. Besteht kein Interesse, sollte auch die Frage eines freiwilligen Auszugs oder Verzicht auf das Wohnrecht zur Sprache kommen. Es ist kein Geheimnis, dass Häuser, die komplett zum Selbstbezug geeignet sind, einen höheren Kreis an potenziellen Kaufinteressenten anziehen.


5. Energieausweis und Grundbuchauszug beantragen

Sowohl der Energieausweis als auch der Grundbuchauszug sollten möglichst aktuell sein. Die möglichen Käufer können darin die gemachten Angaben zu den Besitzverhältnissen leicht überprüfen oder auch die zu erwartenden Energiekosten berechnen.

Diese Ausgabe sollten Eigentümer spätestens drei Monate vor dem Verkaufsbeginn in Angriff nehmen.


6. Liste mit Schönheitskorrekturen erstellen

Vergleichbar mit dem Verkauf eines Pkw zahlt es sich aus, kleinere Schönheitskorrekturen vornehmen zu lassen, um den Preis der Immobilie in die Höhe zu treiben. Die Treppen neu zu streichen oder Unkraut aus dem Vorgarten zu entfernen tragen dazu bei, die Besichtigung mit einem positiveren Gefühl zu verlassen.

Große Reparaturen wie die Erneuerung des Bades oder eine neue Küche lohnen sich dagegen nicht immer, da etliche Käufer dem Haus gerade in diesen Bereichen den eigenen Stempel aufdrücken möchten.


7. Zeiträume für Besichtigungen finden

Den Beruf und den Verkauf eines Hauses unter einen Hut zu bekommen, ist nicht immer einfach. Eigentümer, die bei jeder Besichtigung persönlich vor Ort sein möchten, sollten daher von im Vorfeld einen günstigen Zeitpunkt auswählen.

Eine Mehrheit an Besichtigungen findet zudem während des Tages statt, um sich einen Eindruck der Immobilie im Tageslicht zu verschaffen. In der Zusammenarbeit mit einem professionellen Makler müssen die Eigentümer nicht selbst das Wort ergreifen und dürfen daher auf Wunsch auch im Hintergrund bleiben.


Bei allen Fragen rund um die Immobilie hilft Ihnen das Team von OSCHINSKI Investment-Immobilien.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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