Wenn Sie eine denkmalgeschützte Immobilie besitzen oder kaufen, können Sie von erheblichen Steuervorteilen profitieren. Diese Vorteile gelten insbesondere für die Sanierung und Renovierung solcher Gebäude, da der Staat die Erhaltung historisch wertvoller Bauwerke fördert. Im Folgenden erfahren Sie, welche Steuervorteile der Denkmalschutz bietet und was Sie beachten müssen.
Wie funktioniert die Abschreibung bei denkmalgeschützten Immobilien?
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein zentrales Instrument, um Steuervorteile bei denkmalgeschützten Immobilien zu realisieren. Je nachdem, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten, unterscheiden sich die Abschreibungsmöglichkeiten:
Für Selbstnutzer: Bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten abschreiben
Wenn Sie in Ihrer denkmalgeschützten Immobilie selbst wohnen, können Sie bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren können Sie jedes Jahr bis zu neun Prozent der Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf die Sanierungs- und Renovierungskosten, die zur Erhaltung des Denkmals erforderlich sind.
Für Kapitalanleger: 100 Prozent der Sanierungskosten abschreiben
Falls Sie die Immobilie vermieten, können Sie sogar 100 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzen. In den ersten acht Jahren können jährlich neun Prozent und in den folgenden vier Jahren sieben Prozent der Kosten abgeschrieben werden. Kapitalanleger können zudem nicht nur die Sanierungskosten, sondern auch die Anschaffungskosten der Immobilie abschreiben, was zu erheblichen Steuervorteilen führt.
Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Kosten im Rahmen einer Sanierung absetzbar sind. Laut Gesetz müssen die Kosten „der Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung“ dienen. Typische Beispiele für abzugsfähige Kosten sind:
- Sanierung der Fassade
- Erneuerung von Fenstern und Türen
- Einbau neuer Heizungsanlagen oder Dämmungen
Kosten, die nicht der Erhaltung des Denkmals dienen, wie z.B. der Bau neuer Gebäudeteile oder die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, sind hingegen nicht abzugsfähig.
Welche Voraussetzungen gelten für die steuerlichen Vorteile?
Um von den Steuervorteilen zu profitieren, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Immobilie muss offiziell als Denkmal anerkannt sein, und alle Maßnahmen zur Sanierung oder Renovierung müssen vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Nur wenn Sie eine Genehmigung der Behörde erhalten, können die Kosten steuerlich abgesetzt werden. Nach Abschluss der Arbeiten stellt die Behörde eine Bescheinigung aus, die Sie dem Finanzamt vorlegen müssen.
Lohnt sich der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie?
Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie kann sich lohnen, aber er birgt auch Risiken. Da denkmalgeschützte Immobilien oft höhere Anschaffungskosten haben und die Sanierung anspruchsvoll ist, sollten Sie die Kosten-Nutzen-Rechnung im Vorfeld genau durchdenken. Besonders bei hochpreisigen Immobilien kann der Steuervorteil die höheren Anschaffungskosten möglicherweise nicht vollständig ausgleichen.
Fazit: Wie nutzen Sie die Steuervorteile optimal?
Der Denkmalschutz bietet erhebliches steuerliches Sparpotenzial, besonders bei der Sanierung von Immobilien. Ob für Selbstnutzer oder Kapitalanleger – durch die steuerliche Abschreibung können Sie bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten geltend machen. Um diese Vorteile optimal zu nutzen, sollten Sie jedoch sorgfältig planen, die Vorschriften der Denkmalschutzbehörde beachten und sich gegebenenfalls steuerlich beraten lassen.
Hinweis: Die Inhalte dieses Blogbeitrags dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für persönliche Anliegen konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.