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Steuervorteile bei denkmalgeschützten Immobilien 2025: Maximale Steuerersparnis & Tipps

Welche aktuellen Gesetzesänderungen im Jahr 2025 beeinflussen die Steuervorteile?

Die aktuellen Gesetzesänderungen im Steuerrecht für das Jahr 2025 lassen die Steuervorteile für denkmalgeschützte Immobilien weitgehend unverändert. Auf Basis des §7i des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Besitzer solcher Immobilien weiterhin von attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten profitieren, obwohl das Wachstumschancengesetz 2024 einige Verweise aktualisiert hat.

Beibehaltung der Abschreibungssätze

Beibehaltung der Abschreibungssätze: Für Vermieter von Baudenkmälern sind Abschreibungen von bis zu 9 % in den ersten 8 Jahren und bis zu 7 % in den darauffolgenden 4 Jahren weiterhin gültig, was eine erhebliche Steuerersparnis bedeutet.

Anpassungen durch das Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz 2024 hat insbesondere die Bezugnahmen innerhalb des §7i EStG an neue Abschreibungsoptionen angepasst, darunter Änderungen im §7 Abs. 5a EStG, welche beispielsweise eine 3%-Abschreibung für Neubauten betreffen. Für Baudenkmäler jedoch bedeutet dies keine Veränderungen an den bestehenden Abschreibungssätzen.

Klare Regelungen für Anwendungsbereiche

Ein unterstützendes Urteil aus dem Jahr 2025 unterstreicht die Bedeutung einer gültigen Denkmalschutz-Bescheinigung, um die Abschreibungsvorteile nach §7i geltend zu machen. Zudem wurden klare Definitionen für die steuerliche Anerkennung von Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Immobilienbetreuung festgelegt. Diese Anpassungen helfen Investoren, die steuerliche Planung genauer und rechtssicher zu gestalten.

Investoren in denkmalgeschützte Immobilien profitieren davon, da die vorteilhaften Rahmenbedingungen weitgehend stabil bleiben.

Wie berechnen Sie konkret Ihre Steuerersparnis mithilfe eines Praxisbeispiels?

Um die Steuerersparnis bei der Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie zu berechnen, nutzen Sie die Denkmal-AfA, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren eine erhebliche Reduzierung Ihrer Steuerlast ermöglicht. Eigentümer können abhängig von der Nutzung ihrer Immobilie unterschiedliche Steuervorteile beanspruchen.

Fiktives Fallbeispiel zur Veranschaulichung

Stellen Sie sich vor, Sie sanieren ein denkmalgeschütztes Gebäude mit Sanierungskosten von 100.000 Euro. Die steuerliche Abschreibung variiert je nach Nutzung der Immobilie:

  • Vermietung: Eigentümer, die das Gebäude vermieten, können 100 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren absetzen. Dies bedeutet, dass in den ersten 8 Jahren 9.000 Euro jährlich abgeschrieben werden, gefolgt von 7.000 Euro pro Jahr in den letzten 4 Jahren.
  • Selbstnutzung: Bei Selbstnutzern können 90 % der Kosten über 10 Jahre abgeschrieben werden. Dies entspricht einer jährlichen Abschreibung von 9.000 Euro.

Maximale Steuerersparnis durch Denkmal-AfA

Die steuerlichen Vorteile durch die Denkmal-AfA sind erheblich. Ein Vermieter, der die volle Summe von 100.000 Euro abschreibt, kann seine Steuerlast signifikant senken. Die jährlichen Abschreibungen von 9.000 bzw. 7.000 Euro vermindern das zu versteuernde Einkommen erheblich, was in einer entsprechenden Ersparnis resultiert.

Sollten Sie planen, in eine denkmalgeschützte Immobilie zu investieren, ist es entscheidend, dass die Maßnahmen denkmalschutzrechtlich anerkannt und von den entsprechenden Behörden bestätigt werden. Dies stellt sicher, dass Sie in den Genuss der vollständigen steuerlichen Vorteile kommen.

Diese strategische Planung erlaubt es Investoren, die finanziellen Vorteile einer denkmalgeschützten Immobilie voll auszuschöpfen und gleichzeitig zum Erhalt wertvoller historischer Bausubstanz beizutragen, was letztlich den kulturellen Wert der Investition unterstreicht.

Welche Voraussetzungen müssen für steuerliche Vorteile erfüllt sein?

Um steuerliche Vorteile für denkmalgeschützte Immobilien in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Denn nur so können Sie von den außergewöhnlich hohen Abschreibungen profitieren, die Ihnen helfen, Ihre Einkommensteuer deutlich zu reduzieren.

Sanierungsfahrplan und Genehmigungen

Zunächst ist es essenziell, dass die Immobilie offiziell als Denkmal anerkannt ist. Dies erfolgt durch die entsprechende Einstufung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde. Sobald diese Bestätigung vorliegt, muss ein detaillierter Sanierungsfahrplan erstellt werden, der sicherstellt, dass die historischen Merkmale der Immobilie erhalten bleiben. Nur mit einem genehmigten Plan wird die Voraussetzung für steuerliche Vorteile erfüllt. Beachten Sie, dass jede Maßnahme vor Umsetzung von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden muss, um später steuerlich anerkannt zu werden.

Rolle des Steuerberaters und erforderliche Unterlagen

Ein erfahrener Steuerberater kann eine wertvolle Unterstützung sein, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile maximal ausschöpfen können. Er hilft Ihnen bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente und sorgt dafür, dass diese Fristgerecht bei der Behörde eingereicht werden. Zu den wichtigen Unterlagen gehören der Kaufvertrag, Nachweise über die Einstufung als Denkmal, der genehmigte Sanierungsfahrplan und die Bescheinigungen über die durchgeführten und abgeschlossenen Arbeiten. Eine vollständige und ordnungsgemäße Dokumentation hilft, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Praktische Tipps zur Vermeidung von Verzögerungen

  • Rechtzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde, um lange Genehmigungszeiten zu vermeiden.
  • Professionelle Unterstützung: Ziehen Sie Experten heran, die Erfahrung im Umgang mit denkmalschutzrechtlichen Anforderungen haben.
  • Kontinuierliche Kommunikation: Halten Sie regelmäßigen Kontakt zu allen beteiligten Parteien, um den Fortschritt zu überwachen und Lösungen für mögliche Probleme zeitnah zu erarbeiten.

Mit dieser Herangehensweise sind Sie bestens gerüstet, um die Vorzüge der steuerlichen Abzugsfähigkeit für Ihre denkmalgeschützte Immobilie im Jahr 2025 voll auszuschöpfen.

Welche Förderprogramme sind für den Denkmalschutz relevant?

Für den Denkmalschutz gibt es 2025 eine Vielzahl an Förderprogrammen, die Investoren nutzen können, um ihre steuerlichen und finanziellen Vorteile zu maximieren. Diese Programme kombinieren staatliche und lokale Unterstützung und bieten erhebliche finanzielle Anreize, um den Erhalt denkmalgeschützter Immobilien zu fördern.

Bundesweite Förderprogramme

Eines der wichtigsten Programme ist das Bundesförderprogramm “Jung kauft Alt”, das zum 1. Januar 2025 auch den Erwerb von sanierungsbedürftigen, denkmalgeschützten Gebäuden unterstützt. Hierbei werden zinsvergünstigte KfW-Kredite angeboten, die den Erwerb solcher Immobilien finanziell attraktiver machen. Diese Kredite sind besonders vorteilhaft durch ihre niedrigen Zinssätze und die Möglichkeit hohen zusätzlichen Tilgungszuschüssen.

Ein weiteres bedeutendes bundesweites Förderprogramm ist das spezielle KfW-Programm 261, das Darlehen von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von 5 % bereitstellt. Besondere Aufmerksamkeit erhält das Programm 458, welches einen Zuschuss von bis zu 70 % für den Heizungstausch gewährt. Diese Programme berücksichtigen die besonderen Anforderungen von Baudenkmälern, insbesondere bei energetischen Sanierungen.

Regionale Förderprogramme

Auf Landesebene gibt es viele spezifische Fördermöglichkeiten, wie das Landesprogramm Nordrhein-Westfalen, das 11,5 Millionen Euro für denkmalpflegerische Einzelprojekte bereitstellt. Dies umfasst Zuschüsse für den Erhalt und die Pflege von Denkmälern, die Teil des kulturellen Erbes des Landes sind.

Tipps zur Antragsstellung

  • Sorgfältige Planung: Vor der Antragstellung sollten Sie eine detaillierte Sanierungsplanung erstellen, die die spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes berücksichtigt.
  • Frühzeitige Kommunikation: Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Denkmalbehörde sowie den Programmanbietern auf, um spezifische Anforderungen und Fristen zu klären.
  • Dokumentation: Halten Sie alle notwendigen Unterlagen bereit, darunter Gutachten und Beweismaterial zur Denkmaleigenschaft und notwendigen Maßnahmen.

Durch das Potential der Förderprogramme in Kombination mit steuerlichen Vorteilen können Investoren deutliche finanzielle Vorteile erzielen. Diese Programme bieten nicht nur Unterstützung bei der Bewahrung wertvoller Baudenkmäler, sondern auch eine Möglichkeit, lohnenswerte Investitionen zu tätigen.

Welche häufigen Fehler sollten Immobilienbesitzer vermeiden?

Immobilienbesitzer sollten häufige Fehler bei der Inanspruchnahme von Steuervorteilen für denkmalgeschützte Immobilien vermeiden, um maximale Vorteile zu erzielen. Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Ebenso problematisch können fehlerhafte Steuererklärungen sein.

Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde

Die rechtzeitige und sorgfältige Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ist entscheidend. Missverständnisse oder unvollständige Informationen können dazu führen, dass wichtige Anforderungen übersehen werden, was letztlich die geplanten Steuervorteile gefährden kann. Es ist ratsam, von Beginn an eine klare Kommunikation mit den Behörden zu pflegen und notwendige Genehmigungen frühzeitig einzuholen.

Fehler bei der Steuererklärung

Ein weiterer häufiger Fehler sind Ungenauigkeiten in der Steuererklärung. Immobilienbesitzer sollten sichergehen, dass alle Aufwendungen korrekt erfasst sind und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es kann von Vorteil sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der spezifische Kenntnisse im Bereich der Denkmalimmobilien hat.

Indem Sie diese Fehler vermeiden, können Sie nicht nur finanzielle Einbußen verhindern, sondern auch den vollen Nutzen aus den verfügbaren Steuervorteilen ziehen. Eine gute Vorbereitung und Beratung sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Investition in denkmalgeschützte Immobilien.

Stefan OSCHINSKI
Mit besten Empfehlungen Ihr
Stefan OSCHINSKI

Als Diplom-Ingenieur, Immobilienökonom (IREBS), Assessor und MRICS bringe ich nicht nur fundierte Fachkenntnisse mit, sondern auch eine klare Vision für nachhaltige und erfolgreiche Immobilieninvestitionen.

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