Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in bestimmten Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt. Sie soll verhindern, dass Mieten bei Neuvermietungen übermäßig stark ansteigen. Ziel ist es, Wohnraum bezahlbar zu halten und Mieter vor überhöhten Mietforderungen zu schützen.
Wie funktioniert die Mietpreisbremse?
In Gebieten, die von den Bundesländern als angespannt ausgewiesen werden, darf die Miete bei einer Neuvermietung in der Regel höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Vergleichsmiete orientiert sich meist am lokalen Mietspiegel.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, bestimmte Fälle sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Dazu zählen unter anderem:
- Neubauten (Erstvermietung nach Fertigstellung)
- umfassend modernisierte Wohnungen
- bereits zuvor höher vereinbarte Bestandsmieten
Die genaue Ausgestaltung hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab.
Relevanz für Investoren
Für Sie als Investor beeinflusst die Mietpreisbremse direkt die Mietpreisgestaltung und damit die Renditeberechnung. Besonders in Großstädten und Ballungsräumen ist sie ein wichtiger Faktor bei der Standortanalyse. Eine realistische Kalkulation unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben ist entscheidend für eine nachhaltige Investmentstrategie.
