Lastenfreistellung
Die Lastenfreistellung bezeichnet im Immobilienbereich die Löschung oder Ablösung von bestehenden Belastungen im Grundbuch. Dazu zählen beispielsweise Grundschulden, Hypotheken oder andere Rechte Dritter, die auf einer Immobilie eingetragen sind.
Sie ist ein wichtiger Bestandteil vieler Kaufabwicklungen, insbesondere wenn eine Immobilie noch finanziert ist.
Was bedeutet Lasten im Grundbuch?
Als „Lasten“ gelten rechtliche Belastungen, die im Grundbuch eingetragen sind. Dazu gehören vor allem:
- Grundschulden und Hypotheken
- Wohnrechte
- Nießbrauchrechte
- Dienstbarkeiten
Beim Verkauf einer Immobilie wird in der Regel eine lastenfreie Übergabe vereinbart – mit Ausnahme ausdrücklich übernommener Rechte.
Wie erfolgt die Lastenfreistellung?
Im Verkaufsprozess sorgt meist der Notar dafür, dass bestehende Grundschulden aus dem Kaufpreis abgelöst und anschließend im Grundbuch gelöscht werden. Erst wenn diese Belastungen entfernt sind, erhält der Käufer rechtlich unbelastetes Eigentum.
Die Lastenfreistellung ist somit ein zentraler Schritt zur rechtssicheren Eigentumsübertragung.
Relevanz für Eigentümer und Investoren
Für Sie als Investor ist die Lastenfreistellung besonders wichtig, um finanzielle und rechtliche Risiken zu vermeiden. Eine sorgfältige Prüfung des Grundbuchs stellt sicher, dass keine unerwarteten Verpflichtungen übernommen werden. Gerade bei größeren Investitionen ist eine klare und vollständige Lastenfreistellung entscheidend für Planungssicherheit und Werterhalt.
