Auflassung bei Immobilien
Die Auflassung ist ein zentraler Begriff im deutschen Immobilienrecht und beschreibt die formelle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Sie ist ein unverzichtbarer Schritt im Rahmen des Immobilienkaufs und erfolgt regelmäßig im Beurkundungstermin beim Notar.
Was bedeutet Auflassung?
Unter Auflassung versteht man die ausdrückliche und gleichzeitige Erklärung beider Parteien – des Verkäufers und des Käufers – dass das Eigentum an einer Immobilie übergehen soll. Diese Einigung muss persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien oder ihrer bevollmächtigten Vertreter vor einem Notar erfolgen.
Wichtig: Die Auflassung allein bewirkt noch keinen Eigentumsübergang. Erst durch die anschließende Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch wird der Käufer rechtlich Eigentümer der Immobilie.
Warum ist die Auflassung notwendig?
Die Auflassung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 925 BGB) und schützt beide Parteien:
- Für den Verkäufer sichert sie die rechtmäßige Abwicklung des Verkaufsprozesses ab.
- Für den Käufer stellt sie sicher, dass nach Erfüllung aller Voraussetzungen (z. B. Zahlung des Kaufpreises) die Eigentumsübertragung verbindlich erfolgt.
Ohne eine wirksame Auflassung kann keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen. Sie ist somit ein notwendiger Bestandteil jeder Immobilienübertragung in Deutschland.
Ablauf der Auflassung
- Kaufvertrag: Käufer und Verkäufer schließen zunächst einen notariellen Kaufvertrag ab.
- Vollzugsvoraussetzungen: Vor der Eigentumsübertragung müssen alle vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllt sein (z. B. Kaufpreiszahlung, Löschung von Belastungen).
- Auflassung: Beide Parteien erklären dem Notar die Auflassung.
- Grundbucheintragung: Der Notar beantragt anschließend die Umschreibung im Grundbuch.
Hinweis: Oft wird die Auflassung bereits im Kaufvertrag mit aufgenommen und gleichzeitig mit dessen Beurkundung erklärt. Das spart Zeit und zusätzliche Notarkosten.
Auflassungsvormerkung – Sicherheit für den Käufer
Bereits kurz nach dem Notartermin wird zugunsten des Käufers eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Sie schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer die Immobilie nochmals an Dritte verkauft oder belastet. Damit erhält der Käufer eine verbindliche Absicherung seiner Rechte bis zur endgültigen UmschreibungWebsite_Content.
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Fazit
Die Auflassung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Immobilienkaufs in Deutschland. Sie schafft Rechtssicherheit und bildet die Grundlage für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Damit Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie optimal abgesichert sind, begleiten wir von OSCHINSKI Investment-Immobilien Sie professionell durch alle Schritte – von der Kaufvertragsgestaltung bis zur erfolgreichen Auflassung.
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