IMMOBILIENlexikon

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Definition: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass bestimmte Räume innerhalb eines Gebäudes baulich voneinander getrennt und für sich abgeschlossen sind. Sie ist Voraussetzung für die Bildung von Teileigentum und ermöglicht die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne, rechtlich eigenständige Einheiten.

Einsatz im Immobilienbereich: In der Immobilienwirtschaft ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung insbesondere für die Schaffung von Eigentumswohnungen oder Teileigentum relevant. Sie ist Voraussetzung, um eine Wohnung oder Gewerbeeinheit als Sondereigentum ins Grundbuch einzutragen und die Räume separat verkaufen oder belasten zu können. Käufer und Verkäufer können so rechtlich unabhängige Anteile an einem Gebäude erwerben oder veräußern.

Wichtige Details und Besonderheiten: Die Bescheinigung wird von der Baubehörde ausgestellt und ist an bestimmte bauliche Anforderungen gebunden. Zum Beispiel müssen Wohnungen über eigene Zugänge, abschließbare Türen und sanitäre Anlagen verfügen. Ohne eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann eine Immobilie nicht in einzelne Eigentumseinheiten aufgeteilt werden, was besonders für Investoren und Bauträger entscheidend ist.

Tipp: Vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung sollte geprüft werden, ob eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, um sicherzustellen, dass die Wohnung rechtlich eigenständig nutzbar ist.

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