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Smart‑Meter‑Pflicht: Was Eigentümer von Mehrfamilienhäusern jetzt wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 setzt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) den verbindlichen Einbau intelligenter Stromzähler (Smart Meter oder intelligente Messsysteme – iMSys) in Kraft. Besonders Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind betroffen, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Der Gesetzgeber will damit die Energiewende voranbringen und den Stromverbrauch transparenter sowie flexibler machen.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt jedoch keine Rechts‑ oder Steuerberatung.


Was genau sind Smart Meter?

Smart Meter bestehen aus einem digitalen Zählwerk (moderne Messeinrichtung) und einem sicheren Kommunikationsmodul, dem Smart‑Meter‑Gateway.

Sie erfassen den Energieverbrauch im 15‑Minuten‑Takt (§ 60 MsbG) und übertragen ihn verschlüsselt an den zuständigen Messstellenbetreiber (MSB). So lassen sich dynamische Stromtarife nutzen und Verbrauchsspitzen identifizieren. Für Eigentümerinnen und Mieterinnen bedeutet das ein Plus an Transparenz.


Für wen gilt die Smart‑Meter‑Pflicht?

FallgruppePflicht ab 1. 1. 2025¹
Haushalte & Betriebe mit Jahresverbrauch > 6 000 kWh bis ≤ 100 000 kWhja
Anlagenbetreiber (z. B. Photovoltaik) mit > 7 kW bis ≤ 100 kWja
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (Wärmepumpe, Wallbox, Nachtspeicher u. a.)ja
Verbrauch > 100 000 kWh bzw. Anlagen > 100 kWRoll‑out startet spätestens 2028

¹ §§ 30 ff., 45 MsbG; bei Verbräuchen ≤ 6 000 kWh kommt zunächst eine moderne Messeinrichtung ohne Gateway zum Einsatz.

In Mehrfamilienhäusern liegt die Verantwortung für den Einbau beim/die Eigentümer oder – bei WEG‑Immobilien – der Wohnungseigentümergemeinschaft.


Fristen und Ablauf des Roll‑outs

StichtagMindestquote (§ 45 MsbG) für Pflicht‑Einbaufälle (6 000 – 100 000 kWh, PV > 7 kW, §14a‑Verbraucher)
31. Dezember 2025≥ 20 % aller betroffenen Zählpunkte müssen ausgestattet sein
31. Dezember 2030≥ 95 %
31. Dezember 2032100 % Abschluss (inkl. moderner Messeinrichtungen bei kleineren Verbräuchen)

Der MSB kündigt den Einbau gemäß § 37 MsbG mindestens drei Monate vorher schriftlich an und erinnert spätestens 14 Tage vor Termin, sofern Zugang zur Wohnung nötig ist. Eigentümer haben zudem seit 2021 ein vorrangiges Auswahlrecht des MSB für das gesamte Gebäude (§ 37a MsbG).


Welche Vorteile bieten Smart Meter für Eigentümer?

  • Einsparpotenziale erkennen: Feingranulare Lastprofile machen ineffiziente Geräte sichtbar.
  • Dynamische Tarife nutzen: Ab 2025 müssen alle Stromlieferanten solche Tarife anbieten (§ 41 Abs. 7 EnWG).
  • Wertsteigerung der Immobilie: Nachhaltigkeits‑ und ESG‑Kriterien gewinnen bei Miet‑ und Kaufinteressent an Bedeutung.
  • Netzdienliche Flexibilität: Kombination mit PV‑Anlagen, Speichern oder Wärmepumpen vereinfacht Eigenverbrauchs‑ und Lastmanagement.

Kosten und Wirtschaftlichkeit

KategorieAktuelle jährliche Preisobergrenze (brutto)²
iMSys bei 6 000 – 100 000 kWh bzw. PV > 7 kW20 €
iMSys mit zusätzlicher steuerbarer Verbrauchseinrichtung (§ 14a EnWG)50 €
Moderne Messeinrichtung (Verbrauch ≤ 6 000 kWh)25 €
Optionale Ausstattung bei niedrigeren Verbräuchenbis 30 €

² § 30 MsbG, Bundesnetzagentur; gültig seit Senkung der Preisobergrenzen 2024.

Wichtig: Die Preisobergrenzen decken Einbau, Betrieb und Gateway‑Kommunikation ab. Umbauten am Zählerschrank sind nicht eingeschlossen (§ 37 Abs. 3 MsbG).

Umlage auf Mieter: Messentgelte werden in der Regel direkt über den Stromlieferanten abgerechnet. Eine Umlage über die Betriebskosten ist nur möglich, wenn der Vermieter den Messstellenbetrieb selbst vertraglich übernimmt und der Mietvertrag dies explizit vorsieht (§ 2 BetrKV).


Herausforderungen bei der Umsetzung

  • Datenschutz: Messdaten unterliegen dem Bundesdatenschutz‑ sowie dem IT‑Sicherheitsgesetz; das BSI erteilt Zertifikate für Gateways.
  • Technische Voraussetzungen: In Altbauten kann ein Zählerschrankumbau erforderlich sein – diese Kosten trägt grundsätzlich der/die Anschlussnehmer.
  • Kommunikation in der WEG: Beschlüsse zum Sammelauftrag an einen MSB benötigen i. d. R. eine einfache Mehrheit (§ 20 WEG).

Fazit

Die Smart‑Meter‑Pflicht markiert einen wichtigen Schritt hin zu einem flexiblen, digitalen Energiesystem. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bedeutet sie zwar organisatorischen und teilweise baulichen Aufwand, eröffnet aber Chancen:

  • langfristige Betriebskostenreduktion,
  • höhere Attraktivität für klimabewusste Mieter,
  • Vorbereitung auf dynamische Netzentgelte und Flexibilitätsmärkte.

Wer frühzeitig plant, holt Fördervorteile aus künftigen Sanierungsprogrammen und vermeidet Einbau‑Engpässe.


Quellen
Bundesnetzagentur: Verbraucherheft Intelligentes Messsystem, 02/2025; FAQ Kosten – https://www.bundesnetzagentur.de, FAQ Ablauf;
Messstellenbetriebsgesetz (§§ 30, 37, 45); Bundesregierung: digitale‑energiewende‑Artikel.


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