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Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt (UBA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es ist zuständig für die Erarbeitung von umweltbezogenen Rechtsvorschriften und deren Durchsetzung, für die Überwachung der Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen sowie für die Planung und Durchführung von Umweltforschungsvorhaben.

Das UBA wurde 1974 als Bundesamt für Umweltschutz gegründet. Seitdem hat sich seine Aufgabenbereiche stetig erweitert. Heute umfasst es neben dem Umweltschutz auch den Klimaschutz, den Umweltgefahren- und Katastrophenschutz, die nukleare Sicherheit sowie die Sicherheit von chemischen Stoffen. Zu den wichtigsten Aufgaben des UBA gehört die Erarbeitung von Umweltvorschriften. Dazu gehören die Europäische Umweltrichtlinie sowie die nationalen Umweltgesetze und -verordnungen. Das UBA ist auch für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften zuständig. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Umweltforschung. Das UBA führt Forschungsvorhaben zu aktuellen Umweltthemen durch und unterstützt die Umweltforschung in Deutschland. Das UBA ist eine unabhängige Behörde. Es arbeitet eng mit anderen Bundesbehörden, Ländern, Kommunen, Verbänden und Organisationen zusammen.

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